Ja, wenn Sie YouTube gewerblich oder geschäftlich nutzen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Impressum anzugeben. Viele YouTuber wissen nicht, dass sie bereits als geschäftlich eingestuft werden, wenn sie ihren Kanal monetarisieren oder Werbekooperationen eingehen. Hier erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und was Sie beachten müssen.
YouTube ist längst nicht mehr nur eine Plattform für Hobby-Videos. Viele Content Creator verdienen ihr Geld durch Werbeeinnahmen, Produktplatzierungen oder Affiliate-Links. Doch mit der geschäftlichen Nutzung kommt auch die gesetzliche Verpflichtung, ein Impressum bereitzustellen. Wer das nicht tut, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern unter Umständen auch empfindliche Bußgelder. Doch was genau gehört in das Impressum und wo muss es hinterlegt werden? Das und vieles mehr erfahren Sie im Beitrag.
Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Blogeintrag dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Obwohl wir uns bemühen, aktuelle und korrekte Informationen bereitzustellen, übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Ja, wenn Sie als selbstständiger Content Creator oder Unternehmer agieren, müssen Sie eine ladungsfähige Adresse angeben. Viele YouTuber verfügen jedoch weder über ein eigenes Studio noch über Geschäftsräume, die sie als Impressumsadresse nutzen könnten. Daher bleibt oft nur die private Wohnadresse – was jedoch mit erheblichen Nachteilen für die Privatsphäre verbunden ist.
Lösung: Um Ihre Privatsphäre zu schützen, können Sie statt Ihrer privaten Wohnadresse unsere ladungsfähige Adresse nutzen. So bleibt Ihre Anschrift vertraulich, während Sie dennoch alle gesetzlichen Anforderungen an eine ladungsfähige Adresse in Ihrem YouTube-Impressum erfüllen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier im weiteren Beitragsverlauf.
Ein Impressum ist erforderlich, wenn Ihr Kanal eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung aufweist. Dazu zählen unter anderem:
Viele YouTuber denken, dass sie kein Impressum brauchen, weil sie „nur ein paar Euro“ durch Werbung verdienen. Doch das Gesetz macht hier keinen Unterschied – sobald eine geschäftliche Tätigkeit vorliegt, ist ein Impressum erforderlich.
Private YouTube-Kanäle, die rein hobbymäßig genutzt werden, benötigen in der Regel kein Impressum.
Ein Impressum ist ein rechtlicher Pflichtbestandteil für geschäftlich genutzte YouTube-Kanäle. Es dient dazu, dass Nutzer und Behörden jederzeit eine verantwortliche Person kontaktieren können. Ihr Impressum muss folgende Angaben enthalten:
Vollständiger Name (Vor- und Nachname oder Firmenname):
Ihr richtiger Name muss angegeben werden, es sei denn, Sie betreiben ein Unternehmen mit eingetragener Firma. In diesem Fall kann der Firmenname verwendet werden.
Ladungsfähige Adresse (keine Postfächer!):
Es reicht nicht, nur eine Postfachadresse anzugeben. Eine ladungsfähige Adresse bedeutet, dass dort tatsächlich rechtliche Dokumente zugestellt werden können. Falls Sie Ihre Privatadresse schützen möchten, können Sie hierfür eine Adresse über uns nutzen.
E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme:
Die E-Mail muss regelmäßig überprüft werden und für geschäftliche Anfragen oder rechtliche Anliegen erreichbar sein.
Telefonnummer (optional, aber empfohlen):
Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, um eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
USt-ID oder Handelsregistereintrag (falls erforderlich):
Falls Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder Sie eine Umsatzsteuer-ID haben, muss diese im Impressum angegeben werden.
Weitere Angaben:
Je nach Art deines Kanals können weitere Angaben erforderlich sein!
Leicht auffindbar:
Das Impressum muss leicht auf dem Kanal zu finden sein.
yourXpert – Fachanwalt für individuelle Beratung:
Falls Sie sich unsicher sind, welche Angaben in Ihrem Impressum enthalten sein müssen oder eine professionelle Überprüfung wünschen, können Sie sich direkt an einen Fachanwalt wenden. Über yourXpert haben Sie die Möglichkeit, schnell und unkompliziert einen Experten zu kontaktieren – per Chat, Telefon oder Kontaktformular. Ein Fachanwalt kann Sie individuell beraten und mögliche rechtliche Fallstricke aufzeigen. Nutzen Sie den yourXpert Service** hier.
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Das Impressum muss leicht erkennbar und direkt erreichbar sein.
Beste Möglichkeiten:
Viele YouTuber machen den Fehler, das Impressum nur irgendwo auf einer externen Webseite zu verstecken. Doch das Gesetz verlangt, dass es mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Am besten ist es daher, den Link direkt in der Kanalbeschreibung oder der Info-Sektion zu hinterlegen.
Ein fehlendes oder unzureichendes YouTube Impressum kann zu rechtlichen Problemen führen. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die ein Impressum vorschreiben, und bei Nichteinhaltung können Konsequenzen folgen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig um ein vollständiges und korrektes Impressum zu kümmern, um mögliche Schwierigkeiten, Bußgelder oder Abmahnkosten zu vermeiden.
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