Erfahrungen & Bewertungen zu Flexdienst – Impressum-Anschrift mieten inklusive Postverwaltung

Brauche ich ein Impressum? So finden Sie es heraus!

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe auf geschäftlichen Webseiten, Social-Media-Profilen und anderen digitalen oder gedruckten Medien. Doch wer genau braucht ein Impressum, und welche Angaben sind erforderlich? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Impressumspflicht besteht, welche Risiken bei fehlenden Angaben drohen und wie Sie Ihr Impressum rechtssicher gestalten.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist ein Impressum wichtig?

Laut § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist ein Impressum erforderlich, wenn eine Webseite oder ein anderes Medium geschäftlich genutzt wird. Das Impressum dient zur Transparenz und gibt Verbrauchern, Kunden oder Behörden die Möglichkeit, den Betreiber einer Webseite schnell zu identifizieren. Wer kein Impressum bereitstellt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder, die oft mehrere hundert bis tausend Euro betragen können.

Bin ich zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

Ob Sie ein Impressum benötigen, hängt davon ab, wie Sie Ihre Webseite oder Ihren Online-Auftritt nutzen. In Deutschland besteht eine Impressumspflicht für geschäftsmäßige Online-Angebote. Dies betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen, die ihre Webseite mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Auch private Webseiten können unter die Impressumspflicht fallen, wenn sie regelmäßig Inhalte mit journalistisch-redaktionellem Charakter veröffentlichen oder Werbeeinnahmen erzielen. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann rechtliche Konsequenzen haben, darunter Abmahnungen oder Geldbußen. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Orientierungshilfe, in welchen Fällen ein Impressum erforderlich ist.

Impressumspflicht Tabelle
Szenario Impressumspflicht? Warum? flexdienst-Adresse nutzbar?
Facebook-Seite für Business-Zwecke ✓ Ja Gewerbliche Nutzung → Impressumspflicht ✓ Ja
Freiberufler mit Website (Coach, Berater, Kreativer) ✓ Ja Selbstständige sind geschäftlich tätig ✓ Ja
Geschäftsadresse auf Google My Business ✓ Ja Öffentliches Geschäft → Impressum nötig ✗ Nein
Instagram-/TikTok-Profil mit Affiliate-Links ✓ Ja Monetarisierung → gewerbliche Nutzung ✓ Ja
Kleinanzeigen (z. B. eBay Kleinanzeigen, andere Marktplätze) ✓ Ja Gewerblicher Marktplatzverkauf ✓ Ja
LinkedIn-Unternehmensprofil ✓ Ja Gewerbliche Nutzung → Impressumspflicht ✓ Ja
Online-Kurs oder E-Book-Verkauf ✓ Ja Kommerzielle Nutzung → Impressumspflicht ✓ Ja
Online-Shop (egal ob groß oder klein) ✓ Ja Pflicht für jeden gewerblichen Anbieter ✓ Ja
Private Webseite ohne Werbung ✗ Nein Keine geschäftliche Tätigkeit ✗ Nein
Privater Blog mit Werbeeinnahmen ✓ Ja Gewerbliche Absicht durch Werbung ✓ Ja
Twitch-Streamer mit Einnahmen ✓ Ja Monetarisierung → gewerbliche Nutzung ✓ Ja
Vereinswebseite (ohne Verkauf) ✓ Ja Auch nicht-kommerzielle Organisationen brauchen ein Impressum ✓ Ja
YouTuber mit gesponserten Videos ✓ Ja Kommerzielle Nutzung → Impressumspflicht ✓ Ja

Haben Sie sich in einer der Ja-Kategorien wiedergefunden? Dann sollten Sie jetzt handeln, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Erklärung wichtiger Begriffe

In der Tabelle werden verschiedene Begriffe verwendet, die erklären, warum in bestimmten Fällen ein Impressum erforderlich ist. Diese Begriffe beziehen sich auf rechtliche Grundlagen und typische Nutzungsszenarien, die eine Impressumspflicht auslösen können. Damit Sie besser verstehen, warum eine Impressumspflicht besteht, finden Sie hier eine ausführliche Erklärung der wichtigsten Begriffe aus der Tabelle. Dies hilft Ihnen, die rechtlichen Anforderungen für Ihre eigene Webseite oder Ihr Online-Projekt besser einzuschätzen.

Gewerbliche Nutzung:

Wenn eine Plattform, Webseite oder ein Profil genutzt wird, um Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, Kunden zu gewinnen oder Einnahmen zu generieren.

Geschäftliche Tätigkeit:

Jede wirtschaftlich relevante Tätigkeit, auch ohne direkte Einnahmen, z. B. Unternehmenskommunikation oder Markenpräsentation.

Monetarisierung:

Jede Form der direkten oder indirekten Einnahmegenerierung, z. B. durch Werbung, Sponsoring, Affiliate-Links oder Produktplatzierungen.

Gewerbliche Nutzung:

Nutzung mit dem Ziel, wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, z. B. E-Commerce, Coaching oder Influencer-Marketing.

Welche Angaben müssen ins Impressum?

Ein Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die genaue Ausgestaltung hängt davon ab, ob Sie als Unternehmen, Einzelunternehmer oder Privatperson mit geschäftsmäßiger Online-Präsenz auftreten. Grundsätzlich sollten folgende Informationen nicht fehlen:

1. Name und Anschrift

  • Bei Einzelunternehmern: Vollständiger, bürgerlicher Name des Inhabers und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach).
  • Bei Unternehmen: Vollständiger Firmenname, Rechtsform und ladungsfähige Geschäftsadresse.

2. Kontaktmöglichkeiten

  • Eine schnelle Kontaktaufnahme muss gewährleistet sein. Dazu gehört mindestens eine E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich, wenn andere, unmittelbare Kommunikationswege (z.B. ein Kontaktformular) angeboten werden, die eine schnellere Kontaktaufnahme ermöglichen als eine E-Mail.

3. Vertretungsberechtigte Personen

  • Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, UG, AG) müssen die vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Vorstände angegeben werden.

4. Registereintrag (falls vorhanden)

  • Falls das Unternehmen im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist (z.B. bei eingetragenen Kaufleuten), muss das entsprechende Register sowie die Registernummer angegeben werden.

5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

  • Falls vorhanden und relevant (z.B. für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen), ist die Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Kleinunternehmer, die in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig sind, benötigen keine Umsatzsteuer-ID.

6. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde

  • Falls eine behördliche Zulassung erforderlich ist (z. B. bei Maklern, Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Finanzdienstleistern), müssen die zuständige Aufsichtsbehörde und ggf. weitere berufsrechtliche Angaben gemacht werden.

7. Berufsrechtliche Angaben (falls zutreffend)

  • Für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte sind Angaben zu berufsrechtlichen Regelungen, Kammerzugehörigkeit und die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich.

8. Angaben zur Streitschlichtung

  • Betreiber von Online-Shops oder Dienstleister, die mit Verbrauchern Geschäfte machen, müssen einen gut sichtbaren und klickbaren Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU angeben.

9. Besondere Informationspflichten für bestimmte Branchen

  • Je nach Branche können zusätzliche Angaben erforderlich sein, z. B. die Nennung der Versicherungsdetails bei bestimmten Dienstleistungen.
Rechtsgutachten flexdienst

Schon gewusst? Unser Service ist anwaltlich geprüft!

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Impressum erstellen – so geht’s!

Ein rechtssicheres Impressum ist für viele Online-Auftritte unerlässlich. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen gibt es verschiedene Wege, ein solches Impressum zu erstellen. Im Folgenden stellen wir Ihnen drei Methoden vor: die eigenständige Erstellung, die Nutzung des Impressum-Generators von eRecht24 und die Beauftragung eines Fachanwalts über yourXpert.de.

Impressum selbst erstellen (hohes Abmahnrisiko)

Ein Impressum kann grundsätzlich selbst erstellt werden, indem alle notwendigen Angaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben zusammengetragen werden. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Wer sich nicht sicher ist, welche Pflichtangaben erforderlich sind, läuft Gefahr, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum zu veröffentlichen. Besonders für geschäftliche Webseiten kann dies rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, sich genau über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren oder auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen.

eRecht24

Impressum-Generator von eRecht24 nutzen

eRecht24 bietet einen kostenlosen Impressum-Generator, der Ihnen hilft, ein rechtssicheres Impressum für Ihre Webseite zu erstellen. Dieser Service ist besonders für kleinere Unternehmen, Blogger und Selbstständige geeignet.

**Werbungshinweis: Bei Nutzung dieses Links zu eRecht24.de erhalten wir als Partner eine kleine Provision, falls Sie dort ein Produkt erwerben. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

yourExpert

Rechtssicheres Impressum über einen Anwalt von yourXpert.de erstellen lassen

Wenn Sie eine rechtssichere und individuelle Lösung benötigen, können Sie über yourXpert.de direkt einen Fachanwalt beauftragen. Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihr Impressum oder erstellt es für Sie unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen Anforderungen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Ihr Online-Auftritt branchenspezifische Regelungen einhalten muss oder Sie auf der sicheren Seite sein möchten.

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Ihre Adresse im Impressum – aber sicher!

Die Angabe einer ladungsfähigen Adresse im Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben – doch viele Selbstständige, Blogger oder Content-Creator möchten ihre private Wohnanschrift nicht im Internet veröffentlichen. Hier kommt flexdienst.de ins Spiel!

Wer sind wir?

Wir sind flexdienst, ein Anbieter aus Kaiserslautern, der Ihnen eine ladungsfähige Adresse für Ihr Impressum zur Verfügung stellt. Unser Service richtet sich an alle, die eine gesetzeskonforme Lösung für ihre Webseite, ihren Blog, ihren YouTube-Kanal oder ihre Twitch-Präsenz benötigen, ohne ihre private Adresse preiszugeben.

Welche Möglichkeiten bieten wir für Ihre Privatsphäre im Internet?

Neben der Bereitstellung einer ladungsfähigen Adresse ermöglichen wir es Ihnen, Ihre private Anschrift zu schützen und trotzdem alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Zudem bieten wir eine digitale Postweiterleitung an, sodass Sie Ihre Geschäftspost bequem online empfangen können.

✅ Ladungsfähige Adresse für Ihr Impressum: Mit unserer Adresse schützen Sie Ihre Privatsphäre, während Sie dennoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

✅ Zusätzlich Social-Media-/Marktplatz-Verlinkungen: Nutzen Sie unsere Adresse nicht nur für Ihre Webseite, sondern auch für Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook, YouTube oder Twitch sowie für Marktplätze wie Etsy.

✅ Nutzung als Kontaktadresse in AGB, Datenschutzerklärung & Widerrufsbelehrung: Sie können unsere Adresse auch als offizielle Kontaktadresse in Ihren AGB, der Datenschutzerklärung oder der Widerrufsbelehrung angeben – ideal für Onlineshops und Dienstleister.

✅ Eigene Impressum-Unterseite (Landingpage) inklusive: Falls Sie keine eigene Webseite haben oder Ihr Impressum nicht direkt anzeigen möchten, können Sie bei uns eine Impressum-Unterseite mieten, auf der wir alle notwendigen Angaben hinterlegen.

✅ Postannahme und digitale Weiterleitung per E-Mail: Wir nehmen Ihre Geschäftspost an und leiten sie Ihnen digital per E-Mail weiter. So bleiben Sie flexibel und verpassen keine wichtigen Dokumente.

✅ Telefonservice – Ihre Rufnummer bleibt privat: Falls Sie keine eigene Telefonnummer im Impressum angeben möchten, bieten wir eine Lösung: Wir nehmen Ihre Anrufe entgegen und leiten die relevanten Informationen per E-Mail an Sie weiter.

📌 Hinweis: Die Verfügbarkeit dieser Leistungen hängt vom gewählten Paket ab. Nicht jede Funktion ist in jedem Paket enthalten. Prüfen Sie daher die Paketdetails, um die für Sie passenden Optionen zu wählen.

flexdienst in Kaiserslautern, Deutschland

Mit flexdienst.de schützen Sie Ihre Privatsphäre im Internet!