Erfahrungen & Bewertungen zu Flexdienst – Impressum-Anschrift mieten inklusive Postverwaltung

Impressumspflicht für Vereinsvorstände – keine Adresse im Netz?
Mit flexdienst geht’s auch ohne private Angaben

Viele Vereinsvorstände stehen vor demselben Problem: Sie brauchen ein Impressum auf ihrer Vereinswebsite – möchten aber ungern ihre private Anschrift veröffentlichen. Die gute Nachricht: Es gibt eine einfache, datenschutzfreundliche Lösung.

Inhaltsverzeichnis

Hier sind die häufigsten Szenarien, die eine Impressumspflicht auslösen können:

  • Ein Impressum ist für Vereinswebseiten gesetzlich vorgeschrieben, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht.
  • ✅ Vereinsvorstände müssen dort mit vollständiger Adresse genannt werden.
  • ✅ Eine private Wohnanschrift muss nicht veröffentlicht werden, wenn eine ladungsfähige Kontaktadresse genutzt wird.
  • ✅ Mit dem FlexWeb-Paket bieten wir Ihnen eine einfache und rechtssichere Möglichkeit, die Impressumspflicht zu erfüllen.
  • ✅ Das Paket ist auch für zwei Vorstandsmitglieder gleichzeitig gültig.

Schutz vor unnötigem Stress: Warum ein Impressum auch Filter sein kann

Viele Vorstände kennen das: Anonyme Briefe, unterschwellige Drohungen oder überzogene Beschwerden landen plötzlich im Briefkasten – oft unbegründet, aber immer belastend. Gerade in konfliktscheuen oder ehrenamtlich geführten Vereinen wird so unnötiger Druck aufgebaut. Wenn statt der privaten Adresse eine neutrale, externe Kontaktstelle angegeben ist, wie bei uns, fehlt solchen Personen die direkte Angriffsfläche. Wir nehmen die Post entgegen, filtern durch unsere digitale Weiterleitung automatisch mit – und schaffen so eine gewisse Distanz, die emotionale Eskalationen oft bereits im Keim erstickt. Das kann die Vorstandsarbeit spürbar entlasten und sorgt für mehr Fokus auf das, worum es im Verein wirklich geht.

Warum Vereinsvorstände besonders betroffen sind

Sobald ein Verein „geschäftsmäßig“ handelt – also seine Website regelmäßig betreibt, über Aktivitäten berichtet oder neue Mitglieder gewinnen will – besteht laut Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und Medienstaatsvertrag (MStV) Impressumspflicht. Und das hat es in sich: Im Impressum müssen neben dem Vereinsnamen und der Adresse auch die vollständigen Namen und Anschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder genannt werden (§ 5 DDG). Wer also als Vorstand Verantwortung übernimmt, wird zugleich zur öffentlichen Person – oft mit der eigenen Adresse im Netz. Für viele ein ungutes Gefühl.

Welche Risiken birgt die Veröffentlichung der Privatanschrift der Vorstände mit sich?

  • Ungewollte Post oder Besuche von Dritten
  • Gefahr von Identitätsdiebstahl
  • Privat-/Berufsleben verschwimmen
  • Sicherheitsbedenken, z. B. bei Vereinen mit sensiblen Themen oder starkem öffentlichem Interesse

Die Lösung: Eine ladungsfähige Adresse von uns!

Mit dem FlexWeb-Paket erhalten Sie eine Adresse, die Sie rechtssicher im Impressum Ihrer Vereinswebsite angeben können. Diese Adresse ist ladungsfähig – erfüllt also alle gesetzlichen Anforderungen – und schützt gleichzeitig Ihre Privatsphäre. Besonders praktisch: Das Paket ist so gestaltet, dass zwei Vorstandsmitglieder gleichzeitig aufgeführt werden dürfen – ideal für erste und zweite Vorsitzende.

Hinweis: Wenn Ihr Verein zusätzlich zu seiner Website auch Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram oder YouTube nutzt, benötigen Sie das FlexBasic-Paket. Es deckt eine Website und bis zu drei zusätzliche Social-Media-Profile ab.

Was ist ein Impressumsservice überhaupt – und was bedeutet „ladungsfähige Adresse“?

Viele Vereinsvorstände sprechen einfach von einer „Vereinsadresse“, wenn sie eine Adresse im Impressum angeben müssen. Doch rein rechtlich ist eine ganz bestimmte Art von Adresse gemeint: eine ladungsfähige Anschrift. Das bedeutet:

  • Die Adresse muss physisch existieren (kein Postfach, keine reine E-Mail).
  • Unter dieser Adresse muss gerichtliche oder behördliche Post zugestellt werden können.
  • Die Adresse muss mit Zustimmung des Betreibers genutzt werden – sie darf also nicht einfach übernommen oder kopiert werden.

Ein Impressumservice wie unserer stellt genau diese Voraussetzungen bereit. Wir bieten eine geprüfte, ladungsfähige Adresse, die Sie für das Impressum Ihres Vereins verwenden dürfen – rechtssicher und ohne Ihre private Anschrift zu veröffentlichen. Die Post, die ankommt, wird digitalisiert oder auf Wunsch im Original an Sie weitergeleitet. Das sorgt für Datenschutz, Rechtssicherheit und Komfort – besonders für ehrenamtlich geführte Vereine.

Was muss im Vereinsimpressum stehen?

Hier eine schnelle Übersicht der Pflichtangaben:

Pflichtangabe Erforderlich im Vereinsimpressum
Vereinsname & Rechtsform ✅ Ja
Vollständige ladungsfähige Adresse ✅ Ja
E-Mail + Telefon ✅ Ja
Namen der Vorstände (§ 26 BGB) ✅ Ja
Registergericht & Vereinsnummer ✅ Ja (bei eingetragenen Vereinen)
Verantwortlicher nach MStV ✅ Ja (bei journalistischen Inhalten)

Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen vor allem der Transparenz und rechtlichen Erreichbarkeit. Auch wenn ein Verein keine Gewinnerzielung verfolgt, gilt er bei regelmäßiger Öffentlichkeitsarbeit als „geschäftsmäßig handelnd“ – und damit impressumspflichtig. Gerade ehrenamtliche Vorstände sind sich dieser Verpflichtung oft nicht vollständig bewusst. Wer auf der Vereinswebsite, in Social-Media-Profilen oder bei Veranstaltungen öffentlich kommuniziert, sollte daher frühzeitig sicherstellen, dass das Impressum vollständig und rechtskonform eingebunden ist.

FAQ – häufige Fragen von Vereinsvorständen

Ist der Impressum-Service auch für kleinere Vereine oder ehrenamtliche Gruppen geeignet?

Ja, absolut. Unser Angebot richtet sich bewusst auch an kleinere, gemeinnützige oder ehrenamtlich geführte Vereine, die eine rechtssichere Impressumsadresse benötigen, aber ihre Privatanschrift schützen möchten.

Nein – politische Parteien, parteinahe Organisationen oder politisch ausgerichtete Vereine können unseren Impressum-Service nicht nutzen. Wir legen großen Wert auf politische Neutralität und schließen daher Projekte mit politischem Schwerpunkt grundsätzlich aus. Dazu zählen auch Webseiten, Social-Media-Profile oder andere Plattformen, die politische Inhalte vertreten, kommentieren oder veröffentlichen.

Ja – Sie dürfen eine andere Adresse verwenden, sofern sie ladungsfähig ist und ausdrücklich für die Nutzung im Impressum einer Webseite vorgesehen wurde. Genau das stellen wir mit unserem FlexWeb-Paket sicher: Sie erhalten eine ladungsfähige Adresse, die Sie rechtssicher im Impressum der Vereinswebseite angeben können.

Nein. Es muss eine ladungsfähige Anschrift sein, unter der rechtliche Zustellungen erfolgen können.

Ja – mit dem FlexWeb-Paket ist die Nutzung für zwei vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gleichzeitig möglich. Beide Namen dürfen mit derselben Adresse im Impressum erscheinen.

Nein – eine E-Mail-Adresse allein genügt nicht. Zusätzlich muss eine weitere Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme angegeben werden. Das kann z. B. eine Telefonnummer, eine Faxnummer oder ein Online-Kontaktformular mit schneller Reaktionszeit sein.

Hintergrund: Nutzer müssen Sie auf mehr als einem Weg direkt und zügig erreichen können – so verlangt es § 5 DDG.

Wir nehmen die eingehende Post für Sie entgegen, digitalisieren die Briefsendungen und leiten sie an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse weiter. Dieser Service ist in allen unseren Paketen enthalten und verursacht keine zusätzlichen Kosten. So bleiben Sie stets informiert – egal, wo Sie sich gerade befinden.

Ja – wenn wir Post für Ihren Verein empfangen, informieren wir Sie per E-Mail und senden Ihnen eine digitale Kopie zu. Auf Wunsch können wir das Schreiben auch im Original an Sie weiterleiten. Eine kurze Antwort auf unsere E-Mail genügt, und wir kümmern uns um alles Weitere. Die Originalweiterleitung erfolgt gegen eine geringe Gebühr – alle Details dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Postweiterleitungsgebühren.

Nein, unsere ladungsfähige Adresse kann nicht für die Eintragung ins Vereinsregister verwendet werden und darf daher auch nicht als offizieller Vereinssitz genutzt werden. Sie ist ausschließlich für die Nutzung im Impressum, etwa auf der Vereinswebsite oder in Social-Media-Profilen, vorgesehen.

Ja – wenn Sie unsere Adresse im Impressum Ihres Vereins verwenden, sollte das in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Denn es ist möglich, dass Personen (z. B. Mitglieder oder Interessenten) an unsere Adresse personenbezogene Daten senden, etwa über Anmeldeformulare oder schriftliche Anfragen. Da wir die Post entgegennehmen, digitalisieren und an den Verein (Vorstand) weiterleiten, handelt es sich hierbei um eine Form der Auftragsverarbeitung, über die gemäß DSGVO informiert werden muss.

Ja – gemäß Art. 28 DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich, da wir in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten (z. B. eingehende Post) empfangen und verarbeiten. Der AVV ist fester Bestandteil unseres Bestellprozesses und wird nach erfolgreicher Identitätsprüfung digital über unseren Signaturpartner abgeschlossen. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – der gesamte Ablauf ist bei uns bereits datenschutzkonform organisiert.