Impressum richtig anpassen:
DDG statt TMG und mindestens zwei Kontaktmöglichkeiten

Das Impressum ist Pflicht für jede Website oder Social-Media-Präsenz, die geschäftsmäßig betrieben wird oder deren Inhalte sich an die Öffentlichkeit richten. Besonders häufig treten zwei Fehler auf, die leicht vermieden werden können: Zum einen wird noch immer auf das Telemediengesetz (TMG) verwiesen, obwohl dieses bereits durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst wurde. Zum anderen findet sich oft nur eine Kontaktmöglichkeit, meist in Form einer E-Mail-Adresse, obwohl gesetzlich mindestens zwei Kontaktmöglichkeiten vorgeschrieben sind. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie diese beiden Punkte rechtssicher lösen können.

1. Verweis auf das falsche Gesetz (TMG statt DDG)

Viele Impressen verweisen noch auf das Telemediengesetz (TMG). Dieses wurde jedoch zum 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, BGBl. I 2024, Nr. 129) abgelöst, das die Vorgaben der EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065) in deutsches Recht umsetzt.

💡 Warum wichtig?

Ein falscher Gesetzesverweis ist nicht nur veraltet, sondern stellt auch eine Verletzung der Informationspflichten dar. Er kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und im schlimmsten Fall zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.

✅ Lösung:

Passen Sie Ihr Impressum an und ersetzen Sie den Verweis auf das Telemediengesetz (TMG) durch einen Hinweis auf das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Wenn Sie Ihr Impressum nicht selbst anpassen möchten oder unsicher sind, empfehlen wir eine rechtsichere Erstellung über eRecht24**. Dort können Sie u. a. über den Impressum-Generator individuell einen rechtssicheren Impressumstext erstellen.

2. Nur eine Kontaktmöglichkeit angegeben

Oft steht im Impressum lediglich eine E-Mail-Adresse. Das genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) müssen Angaben gemacht werden, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen – einschließlich einer E-Mail-Adresse. Praktisch bedeutet das: Zusätzlich zur E-Mail sollte auch eine Telefonnummer (Festnetz oder Mobil) oder ein vergleichbares Kommunikationsmittel angegeben werden.

💡 Warum wichtig?

Das Impressum muss sicherstellen, dass Nutzer Sie „schnell und direkt“ erreichen können. Nur eine E-Mail-Adresse reicht hierfür nicht aus.

✅ Lösung:

Telefonnummer angeben: Wenn Sie Ihre private Nummer nicht verwenden möchten, empfiehlt sich die Nutzung einer separaten Geschäftsrufnummer – beispielsweise eine zusätzliche 1&1 Business-Mobilnummer**.

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