FAQ - Ladungsfähige Adresse für Webseiten

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Webseite privat oder gewerblich betreiben: Sobald eine Impressumspflicht besteht, benötigen Sie eine ladungsfähige Adresse. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, dieser Anforderung nachzukommen, ohne Ihre Wohnanschrift veröffentlichen zu müssen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nutzung unserer ladungsfähigen Adresse für Ihre Webseite.

Ja, für jede neue Webseite ist eine separate Buchung erforderlich. Bestandskunden, die eine weitere Webseite mit unserer Adresse nutzen möchten, profitieren von reduzierten Preisen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür per E-Mail.

Jede Webseite stellt ein eigenständiges Projekt dar und benötigt eine eindeutige Zuordnung unserer ladungsfähigen Adresse. Dies gewährleistet eine klare und rechtssichere Nutzung sowie eine strukturierte Verwaltung. Zudem kann jede Webseite unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen oder geschäftlichen Zwecken dienen, weshalb eine separate Buchung erforderlich ist.

Wenn Sie unsere ladungsfähige Adresse für Ihr eigenes Impressum nutzen, muss flexdienst.de nicht gesondert erwähnt werden. Sollten Sie jedoch unsere gehostete Impressumsseite verwenden, wird dort automatisch ein Haftungsausschluss ergänzt, der darauf hinweist, dass die ladungsfähige Adresse ein Service von flexdienst.de ist. Dieser Hinweis dient der Transparenz und stellt klar, dass die inhaltliche Verantwortung beim jeweiligen Vertragspartner liegt.

Sollten Sie Ihre Webseite nicht mehr weiterführen, können Sie Ihr Abo bei flexdienst.de zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Adresse darf nach Vertragsende nicht mehr im Impressum geführt werden. Eine vorzeitige Kündigung mit anteiliger Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist nicht möglich.

Wichtiger Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche Beratung dar. Bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir die Konsultation einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

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