Wo kann ich die ladungsfähige Adresse von flexdienst einsetzen?

Mit einer ladungsfähigen Adresse von uns erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben an eine ladungsfähige Anschrift nach dem Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) für Ihr Impressum. Dank anwaltlicher Prüfung können Sie unsere Adresse außerdem in vielen weiteren Bereichen Ihrer geschäftlichen Kommunikation einsetzen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wo genau Sie die Adresse nutzen dürfen, welche Vorteile sich daraus ergeben und wie Sie dadurch Ihre private Anschrift zuverlässig schützen. So wissen Sie ganz genau, in welchen Bereichen unsere Adresse Ihre Wohnanschrift vollständig ersetzen kann – rechtssicher, professionell und flexibel.

Inhaltsverzeichnis

Ladungsfähige Adresse im Impressum – für Gewerbe und Privat

Unsere ladungsfähige Adresse kann im Impressum sowohl von Unternehmen und Selbstständigen als auch von Privatpersonen genutzt werden. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen nach dem Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG), ohne Ihre private Wohnanschrift öffentlich machen zu müssen. Egal, ob Sie ein Gewerbe betreiben oder als Privatperson Inhalte online veröffentlichen – Sie erhalten eine rechtssichere Lösung, die Ihre Privatsphäre zuverlässig schützt.

Im Impressum – vielseitig einsetzbar

Das Impressum ist der wichtigste Anwendungsfall für unsere ladungsfähige Adresse. Überall dort, wo gesetzlich eine ladungsfähige Anschrift vorgeschrieben ist, können Sie unsere Adresse einsetzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Webseiten von Unternehmen, Vereinen oder Privatpersonen
  • Blogs und Online-Magazine
  • Social-Media-Profile wie Instagram, TikTok, Facebook oder LinkedIn
  • YouTube-Kanäle und Twitch-Streams
  • Marktplätze wie eBay, Etsy oder Amazon, wenn dort eine Impressumspflicht besteht
  • Apps, die eine Anbieterkennzeichnung erfordern
  • Bücher, E-Books oder Hörbücher, bei denen rechtlich ein Impressum notwendig ist
  • Weitere Plattformen, soweit diese die Angabe einer Impressumsadresse technisch zulassen

Mit unserer Adresse bleibt Ihre private Wohnanschrift in all diesen Fällen geschützt, während Sie gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen nach dem Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) erfüllen.

Auf Rechnungen – rechtssicher ohne private Adresse

Rechnungen müssen eine ladungsfähige Anschrift enthalten. Mit flexdienst setzen Sie anstelle Ihrer Privatadresse unsere Adresse ein. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und Ihre Wohnanschrift nicht öffentlich machen möchten. Ihre Kunden erhalten dadurch eine gültige und seriöse Rechnungsanschrift, während Ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

In Verträgen – professionell und datensparsam

Auch Verträge erfordern die Angabe einer Anschrift. Mit unserer Adresse treten Sie gegenüber Vertragspartnern professionell auf und verhindern, dass Ihre privaten Daten offengelegt werden. So können Sie beispielsweise einen Coaching- oder Dienstleistungsvertrag mit der flexdienst-Adresse rechtssicher gestalten, ohne Ihre Wohnanschrift preiszugeben.

In Ihrer E-Mail-Signatur – seriös und geschützt

In Ihrer E-Mail-Signatur können Sie statt Ihrer privaten Wohnanschrift unsere ladungsfähige Adresse verwenden. Das ist nicht nur für geschäftliche Kommunikation sinnvoll, etwa bei der Übersendung von Angeboten, Rechnungen oder Vertragsabsprachen, sondern auch für private Online-Projekte. So bleiben Sie beispielsweise bei Fananfragen, Kooperationen oder allgemeiner Korrespondenz rund um Ihren Blog oder Kanal professionell erreichbar – ohne Ihre Privatsphäre offenzulegen.

In den AGB – klare Angaben ohne private Anschrift

In Ihren AGB ist es üblich und rechtlich erforderlich, eine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Mit unserer Adresse erfüllen Sie diese Anforderung zuverlässig, ohne Ihre private Wohnadresse offenlegen zu müssen. So treten Sie rechtssicher und professionell auf, während Ihre Privatsphäre geschützt bleibt.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – rechtliche Absicherung bei personenbezogenen Daten

Wenn Sie mit personenbezogenen Daten arbeiten, etwa als Coach, Dienstleister, Shop-Betreiber oder im Rahmen anderer geschäftlicher Tätigkeiten, benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Auch hierbei können Sie unsere ladungsfähige Adresse einsetzen. Sie dient als offizielle Kontaktanschrift im AVV und sorgt dafür, dass Ihre private Wohnadresse nicht in den Vertragsunterlagen erscheint. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO, treten gegenüber Ihren Kunden und Geschäftspartnern professionell auf und schützen gleichzeitig Ihre Privatsphäre.

In der Datenschutzerklärung – datenschutzkonform und rechtssicher

Die DSGVO verlangt eine ladungsfähige Anschrift für Anfragen von Betroffenen. Mit der flexdienst-Adresse können Sie diese Pflicht erfüllen, ohne persönliche Daten preiszugeben. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und gleichzeitig vor unerwünschten Zugriffen geschützt.

In der Widerrufsbelehrung – gesetzeskonform und privat

Auch in einer Widerrufsbelehrung ist eine Anschrift erforderlich, an die Kunden ihre Erklärung richten können. Mit flexdienst nutzen Sie eine rechtlich gültige Adresse und müssen Ihre Privatadresse nicht offenlegen. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben, ohne Kompromisse bei Ihrer Privatsphäre einzugehen.

Auf Angeboten – von Anfang an professionell

Schon bei der Erstellung von Angeboten können Sie die flexdienst-Adresse einsetzen. Damit zeigen Sie potenziellen Kunden von Beginn an eine professionelle Anschrift, die rechtlich gültig ist. Ihre Wohnadresse bleibt außen vor – unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder gewerbliches Angebot handelt.

Auf Auftragsbestätigungen – verlässlich und rechtskonform

In Auftragsbestätigungen ist die Angabe einer Anschrift Standard. Mit der flexdienst-Adresse treten Sie auch hier verlässlich und rechtskonform auf, ohne private Daten preiszugeben. So können Sie jedem Auftrag ein sauberes, professionelles Dokument beilegen.

Wo unsere ladungsfähige Adresse nicht genutzt werden darf

So vielseitig unsere ladungsfähige Adresse ist – es gibt klare gesetzliche Grenzen, die wir einhalten müssen. Wichtig ist: Die Adresse darf ausschließlich im Rahmen der Impressumspflicht und der geschäftlichen Kommunikation verwendet werden.

Nicht zulässig ist die Nutzung für behördliche und amtliche Vorgänge, wie zum Beispiel:

  • Gewerbeanmeldungen beim Gewerbeamt
  • Eintragungen ins Handelsregister
  • Steuerliche Meldungen beim Finanzamt
  • Verwendung als Wohnsitz oder Betriebsstätte

Der Grund: Für diese Zwecke verlangen die Behörden stets die tatsächliche Wohn- oder Geschäftsadresse, an der Sie persönlich erreichbar sind. Eine c/o-Adresse wie unsere erfüllt diese besonderen Anforderungen nicht.

Damit bleibt klar: Für alle öffentlichen Impressumspflichten und Ihre geschäftliche Kommunikation können Sie unsere Adresse sicher nutzen – bei amtlichen Vorgängen benötigen Sie aber weiterhin Ihre eigene Wohn- oder Geschäftsanschrift.