Erfahrungen & Bewertungen zu Flexdienst – Impressum-Anschrift mieten inklusive Postverwaltung

Impressumspflicht

Was müssen u.a. Buchautoren, Kleinunternehmer, YouTuber, Influencer und Co. beachten?

Egal, ob Sie als Kleinunternehmer, YouTuber, Influencer oder Buchautor tätig sind – sobald Sie Inhalte im Internet veröffentlichen und damit Geld verdienen, müssen Sie ein Impressum angeben. In diesem Beitrag klären wir unter anderem die Impressumspflicht, welche Angaben zwingend erforderlich sind, welche Fehler Sie vermeiden sollten und warum ein Impressum-Service wie flexdienst.de für Sie von Vorteil sein kann.

Inhalttsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen der Impressumspflicht

Die Impressumspflicht, die sich aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (früher Telemediengesetz, TMG) sowie § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV) ergibt, verpflichtet Anbieter dazu, ihre Identität und Kontaktdaten transparent offenzulegen. Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Verbraucher und fördert die Nachvollziehbarkeit von Online-Inhalten. Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Angaben vollständig und aktuell sind. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch rechtliche Konsequenzen, die zu hohen finanziellen Strafen führen können.

Muss ich bei privater oder gewerblicher Tätigkeit ein Impressum angeben?

Ob Sie ein Impressum benötigen, hängt maßgeblich davon ab, ob Ihre Tätigkeit als privat oder gewerblich eingestuft wird. Private Tätigkeiten, wie das Betreiben eines reinen Hobby-Blogs ohne Einnahmen, fallen in der Regel nicht unter die Impressumspflicht. Sobald jedoch eine Gewinnerzielungsabsicht besteht – beispielsweise durch Werbung, Affiliate-Links oder den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen – wird Ihre Tätigkeit als gewerblich eingestuft, und ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Impressumspflicht sorgt für Transparenz und Verbraucherschutz und gilt unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Achten Sie daher darauf, Ihre Tätigkeit korrekt einzuordnen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Wer ist u.a. von der Impressumspflicht betroffen?

Die Impressumspflicht betrifft eine Vielzahl von Berufsgruppen, darunter:

  • Kleinunternehmer: Egal ob Handwerker, Dienstleister oder Händler, sobald eine gewerbliche Tätigkeit im Internet angeboten wird, ist ein Impressum Pflicht.
  • Einzelunternehmer: Auch Einzelunternehmer, die ihre Produkte oder Dienstleistungen online vermarkten, müssen ein Impressum angeben.
  • Influencer: Influencer, die durch ihre Social-Media-Aktivitäten Geld verdienen, sind ebenfalls zur Angabe eines Impressums verpflichtet.
  • YouTuber: YouTuber, die durch ihre Videos Einnahmen generieren, müssen ein Impressum auf ihrem YouTube-Kanal hinterlegen.
  • Buchautoren: Buchautoren, die ihre Werke selbst vermarkten oder über eine eigene Webseite anbieten, unterliegen ebenfalls der Impressumspflicht.
  • KI-Buchautoren: Auch bei Büchern, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden und vermarktet werden, ist ein Impressum erforderlich.

Kann man die Impressumspflicht umgehen?

Nein, die Impressumspflicht lässt sich in der Regel nicht umgehen. Das Gesetz verlangt ein Impressum, wenn Inhalte geschäftlicher Natur veröffentlicht werden – dazu zählen unter anderem Webseiten, Blogs, Social-Media-Profile und Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten oder Werbeeinnahmen generieren. Die Anforderungen sind gesetzlich festgelegt und dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen führen. Wenn Sie Ihre private Adresse nicht öffentlich machen möchten, kann unser Service von flexdienst eine Lösung sein, indem wir Ihnen eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung stellen, die die Impressumspflicht in Bezug auf eine ladungsfähige Adresse im Impressum.

Warum ein Impressum-Service wie flexdienst.de?

Wir von flexdienst.de bieten Ihnen mit unserem Impressum-Service die Möglichkeit, Ihre private Adresse diskret zu halten und dennoch den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf eine ladungsfähige Adresse in Ihrem Impressum gerecht zu werden. Wenn Sie Ihr Unternehmen von zu Hause aus führen oder als Freiberufler tätig sind, schützt unsere ladungsfähige Adresse Ihre Privatsphäre und sorgt dafür, dass Ihre persönliche Anschrift nicht öffentlich einsehbar ist. Zusätzlich übernehmen wir die Annahme und digitale Weiterleitung Ihrer Post, sodass Sie stets informiert bleiben. Mit flexdienst.de können Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren – ohne Kompromisse bei Sicherheit und Diskretion einzugehen.

Flexdienst mit Sitz in Kaiserslautern - das sind wir
Unser Unternehmen hat seinen Sitz in Kaiserslautern, von wo aus wir unsere Impressum-Service deutschlandweit anbieten.

Unser Impressum-Service bietet Ihnen folgende Dienstleistungen:

Ladungsfähige Adresse für Ihr Webseiten- oder Buchimpressum, die Sie anstelle Ihrer privaten Anschrift verwenden können.

Impressum-Unterseite direkt auf flexdienst.de, die Ihre ladungsfähige Adresse enthält und für weitere Textangaben genutzt werden kann.

Social-Media-Verlinkungen: Linkplatzierung in Social-Media-Profilen zu Ihrer Impressumunterseite auf flexdienst.de.

Postannahme und digitale Weiterleitung an Ihre E-Mail-Adresse, sodass Sie stets über eingehende Post informiert sind.

Telefonkontakt für Ihr Impressum: Unsere Telefonnummer, die Sie in Ihrem Impressum angeben können, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Rechtsgutachten flexdienst

Schon gewusst? Unser Service ist anwaltlich geprüft!

Unser Service ist rechtlich zulässig und wurde durch ein Rechtsgutachten geprüft. Sie profitieren von einer sicheren, rechtskonformen Impressumsadresse, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Alle Details zur rechtlichen Prüfung finden Sie in unserem umfassenden Rechtsgutachten. >> Rechtliche Prüfung einsehen <<

Typische Fehler im Impressum: So vermeiden Sie Abmahnungen

  • Bild statt Text als Impressum: Verwenden Sie kein Bild für das Impressum – es muss als Text lesbar und kopierbar sein.
  • Unzureichende Erreichbarkeit: Platzieren Sie das Impressum leicht auffindbar und zugänglich – idealerweise über einen Link auf jeder Seite der Website.
  • Fehlende Angaben zum Verantwortlichen: Nennen Sie einen konkreten Verantwortlichen mit vollständigem Namen, insbesondere bei redaktionellen Inhalten.
  • Fehlende ladungsfähige Adresse: Stellen Sie sicher, dass eine vollständige und ladungsfähige Anschrift angegeben ist. Vermeiden Sie Postfächer oder unvollständige Angaben
  • Kein Hinweis zur Streitschlichtung (z.B. für Online-Shops)
    Verlinken Sie zur EU-Streitschlichtungsplattform, wenn Sie als Unternehmer oder Online-Shop-Betreiber tätig sind.

FAQ zum Thema Impressumspflicht

  • Muss ich als Privatperson, die etwas im Internet verkauft, ein Impressum haben? Ja, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, sind Sie zur Angabe eines Impressums verpflichtet.
  • Wo muss das Impressum stehen? Das Impressum muss leicht auffindbar sein, in der Regel am Fuß jeder Seite oder in einer separaten Rubrik.
  • Welche Angaben muss ich im Impressum machen? Je nach Tätigkeit gibt es verschiedene Anforderungen, weshalb Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie dies speziell auf Ihre Bedürfnisse hin prüfen.
  • Muss ich meine private Adresse angeben? Nein, es reicht eine ladungsfähige Adresse, wie beispielsweise diese von uns!
  • Was passiert, wenn ich kein Impressum habe? Sie riskieren Abmahnungen und im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
  • Muss ich mein Impressum auch in Social Media angeben? Ja, auch für Social-Media-Profile gilt die Impressumspflicht, wenn Sie dies nicht für private Zwecke nutzen.
  • Wie oft muss ich mein Impressum aktualisieren? Immer dann, wenn sich Änderungen ergeben (z.B. Umzug, neue Kontaktperson).

Umfassende Infos zur Impressumspflicht von unserem Partner eRecht24

Wenn Sie mehr über das Thema Impressum und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen erfahren möchten, bietet unser Partner eRecht24 umfassende Informationen. Von einer detaillierten Definition bis hin zu Pflichtangaben und praktischen Tipps für die Gestaltung – eRecht24 klärt Sie über alle wesentlichen Aspekte auf. Nutzen Sie außerdem den kostenlosen Impressum-Generator, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Schauen Sie vorbei, um sich bestens über die Impressumspflicht und Ihre Möglichkeiten zu informieren.

Daher empfehlen wir Ihnen den Experten für rechtssichere Online-Präsenzen: eRecht24.de (Werbung). Sollten Sie sich dort für ein Produkt entscheiden, erhalten wir als Partner eine kleine Provision. Für Sie entstehen dadurch keinerlei zusätzliche Kosten.