Auftragsverarbeitungsvertrag-Generator | 10 % Rabatt erhalten

Mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag-Generator von Datenschutz-Generator.de erstellst du in nur wenigen Minuten einen vollständig DSGVO-konformen AV-Vertrag – auch ohne juristische Vorkenntnisse. Der Generator bietet dir mehr als 100 technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), eine umfangreiche Subunternehmer-Datenbank sowie alle rechtlich erforderlichen Module für eine sichere und professionelle Auftragsverarbeitung.

Als flexdienst-Kunde erhältst du zusätzlich 10 % Rabatt auf alle Premiumversionen. Gib dafür im Bestellprozess einfach den Code Flexdienst10 ein. Mit der Premiumversion erhältst du ein Jahr lang automatische Updates, kannst den Vertrag als PDF oder Word-Datei herunterladen, eine englische Version ergänzen und profitierst von erweiterten Haftungsregelungen inklusive Nutzung des Qualitätssiegels.

Der Generator wird von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, LL.M., einem der führenden Experten für Datenschutz und Internetrecht, entwickelt und kontinuierlich aktualisiert. Seine Vertragsvorlagen werden bereits auf über 500.000 Websites eingesetzt und zählen zu den zuverlässigsten Lösungen am Markt.

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Grundlagen zum AV-Vertrag

Viele Betreiberinnen und Betreiber von Online-Projekten sind sich nicht bewusst, dass sie in bestimmten Fällen selbst verpflichtet sein können, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abzuschließen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt immer dann Transparenz und klare Regeln, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ein AV-Vertrag beschreibt diese Regeln: Welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt, wie sie geschützt werden und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) für die Sicherheit eingesetzt werden.

Warum ein AV-Vertrag für viele Online-Tätigkeiten unverzichtbar ist

Die DSGVO ist das zentrale Datenschutzgesetz in Europa. Sie stellt sicher, dass personenbezogene Daten verantwortungsvoll, nachvollziehbar und sicher verarbeitet werden. Sobald Daten einer anderen Person angenommen, gespeichert oder weiterverarbeitet werden, greifen die gesetzlichen Vorgaben – unabhängig davon, ob ein großes Unternehmen, eine selbstständige Tätigkeit oder ein kleines privates Online-Projekt dahintersteht.

Datenverarbeitung nach DSGVO – einfach erklärt

Gerade bei Tätigkeiten wie Social Media, Coaching, Beratung, digitalen Dienstleistungen, Content-Erstellung, Webseitenbetrieb oder App-Entwicklung werden oft automatisch personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Namen, Kontaktdaten oder Nutzerinformationen. In solchen Situationen kann ein AV-Vertrag erforderlich sein, um nachvollziehbar darzustellen, wie diese Daten verarbeitet und geschützt werden.

B2B oder B2C? Was es bedeutet und warum es eine Rolle spielt

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen B2B (Business-to-Business – Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen) und B2C (Business-to-Consumer – Angebote gegenüber Privatpersonen). B2B beschreibt Situationen, in denen Unternehmen oder Selbstständige miteinander zusammenarbeiten. Hier ist ein AV-Vertrag häufig unverzichtbarer Bestandteil der Geschäftsbeziehung, weil Geschäftspartner einen klar dokumentierten und nachvollziehbaren Datenschutz erwarten. B2C bezeichnet hingegen Leistungen, Produkte oder Dienstleistungen, die sich an Privatpersonen richten. Auch in diesem Bereich kann ein AV-Vertrag notwendig sein, wenn personenbezogene Daten im Rahmen einer Dienstleistung, eines digitalen Angebots oder eines Online-Projekts verarbeitet werden.

Ein AV-Vertrag ist daher nicht nur ein Dokument für große Unternehmen. Auch viele kleinere Projekte, Freelancer-Tätigkeiten oder digitale Dienstleistungen fallen unter die entsprechenden Regelungen – oft ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Ein korrekt erstellter AV-Vertrag schafft hier Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit und trägt wesentlich dazu bei, Vertrauen aufzubauen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

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