Stundensätze für zusätzliche Aufwände
Für zusätzliche Unterstützungs- und Bearbeitungsleistungen, die über den vertraglich vereinbarten bzw. üblicherweise zu erwartenden Leistungsumfang hinausgehen und gesondert nach Zeitaufwand zu vergüten sind, gelten die nachfolgend ausgewiesenen Stundensätze.
Dies betrifft insbesondere zusätzliche Aufwände im Sinne der Ziffer 14 „Aufwandsentschädigung“ des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
Stundensatz
60,00 € inkl. MwSt.
Abrechnungseinheit
15 Minuten
Je angefangene 15 Minuten
15,00 € inkl. MwSt.
Soweit ein zusätzlicher Aufwand im Voraus erkennbar und abschätzbar ist, informieren wir den Kunden vor dessen Entstehung über die voraussichtliche Höhe der zusätzlichen Vergütung.
Leistungen, die bereits vom vereinbarten Leistungsumfang oder einer gesonderten Pauschale umfasst sind, werden selbstverständlich nicht zusätzlich nach Zeitaufwand berechnet.